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Verfügbare Wohnungen (20)

Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zu unseren Leistungen und Preisen am Ende dieser Übersicht.

Kaiserhof

Kaiserhof Wohnung 005

Gemütlich und praktisch für zwei Personen mit schöner West-Terrasse

2 Personen
0 Schlafzimmer
1 Badezimmer
27 m²
Kaiserhof Wohnung 010

Geschützter Balkon Richtung Westen

2 Personen
0 Schlafzimmer
1 Badezimmer
27 m²
Kaiserhof Wohnung 012

Geschützter Balkon Richtung Westen

2 Personen
0 Schlafzimmer
1 Badezimmer
27 m²
Kaiserhof Wohnung 015

Geräumige Ferienwohnung mit geschütztem West-Balkon, der einen seitlichen Meerblick bietet

4 – 6 Personen
2 Schlafzimmer
1 Badezimmer
71 m²
Kaiserhof Wohnung 101

Schöne helle Ferienwohnung mit Balkon Richtung Osten, der einen seitlichen Meerblick bietet

2 – 4 Personen
1 Schlafzimmer
1 Badezimmer
56 m²
Kaiserhof Wohnung 102

Geräumige Ferienwohnung mit geschütztem West-Balkon, der einen seitlichen Meerblick bietet

4 – 6 Personen
2 Schlafzimmer
1 Badezimmer
71 m²
Kaiserhof Wohnung 103

Komfortable Familienwohnung mit geschütztem West-Balkon, der einen seitlichen Meerblick bietet

4 – 6 Personen
2 Schlafzimmer
1 Badezimmer
70 m²
Kaiserhof Wohnung 106

Mit drei Sternen des DTV klassifizierte Drei-Raum-Wohnung mit einem Balkon Richtung Westen

5 Personen
2 Schlafzimmer
2 Badezimmer
65 m²
Kaiserhof Wohnung 107

Schöne Zwei-Raum-Wohnung im 1. OG mit Balkon Richtung Westen

2 – 4 Personen
1 Schlafzimmer
1 Badezimmer
55 m²
Kaiserhof Wohnung 108

Ferienwohnung mit WLAN und Nordseeblick von der teilweise überdachten Dachterrasse Richtung Osten und Sonne am Frühstückstisch

4 – 6 Personen
2 Schlafzimmer
1 Badezimmer
74 m²
Kaiserhof Wohnung 112

Geräumige Ferienwohnung mit geschütztem West-Balkon, Strandkorb und seitlichem Meerblick und WLAN

4 – 5 Personen
2 Schlafzimmer
1 Badezimmer
71 m²
Kaiserhof Wohnung 203

Gemütliche und komfortable Familienwohnung mit geschütztem West-Balkon, der einen seitlichen Meerblick bietet

4 – 6 Personen
2 Schlafzimmer
1 Badezimmer
70 m²
Kaiserhof Wohnung 204

Schöne Ferienwohnung mit Ost-Balkon und seitlichem Meerblick

2 – 4 Personen
1 Schlafzimmer
1 Badezimmer
56 m²
Kaiserhof Wohnung 210

Schöne Wohnung mit einem separaten Schlafzimmer und direktem Blick auf die Nordsee und den Strand

2 Personen
1 Schlafzimmer
1 Badezimmer
56 m²
Kaiserhof Wohnung 212

Gemütlich und komfortabel mit West-Balkon, Strandkorb und seitlichem Meerblick

4 – 5 Personen
2 Schlafzimmer
1 Badezimmer
72 m²
Kaiserhof Wohnung 214

Die hochwertig ausgestattete Wohnung mit direktem Meerblick und einem separaten Schlafraum bietet Platz für bis zu vier Personen

2 – 4 Personen
1 Schlafzimmer
1 Badezimmer
56 m²
Kaiserhof Wohnung 302

Geräumige Maisonettewohnung im 3. und 4. OG mit großer Süd-West-Dachterrasse und Meer- und Wattblick

6 Personen
3 Schlafzimmer
2 Badezimmer
84 m²
Kaiserhof Wohnung 303

Hochwertige Maisonettewohnung im 3. und 4. OG mit Dachterrasse Richtung Westen und seitlichem Meerblick

5 Personen
3 Schlafzimmer
2 Badezimmer
94 m²
Kaiserhof Wohnung 308

Große Maisonettewohnung im 3. und 4. OG mit großem Dachbalkon Richtung Osten und seitlichem Meerblick

7 Personen
3 Schlafzimmer
2 Badezimmer
94 m²
Kaiserhof Wohnung 312

Große Süd-West-Dachterrasse mit Meer- und Wattblick

2 – 4 Personen
1 Schlafzimmer
1 Badezimmer
58 m²
Allgemeine Hinweise zu Leistungen und Preisen

Die Tagesmietpreise sind Inklusivpreise. Darin enthalten sind die Endreinigung sowie die Anzahl der Wäschepakete mit Bettwäsche und Handtüchern für die Belegung der regulären Schlafplätze in den Schlafräumen. Für jeden weiteren Gast wird pro Tag ein Aufschlag von 5,00 € berechnet.

Zusätzlich fällt eine Buchungspauschale von 40,00 € an.

Bei einigen Wohnungen werden die Serviceleistungen für Endreinigung und Wäschepakete getrennt vom Tagesmietpreis berechnet.
Genaue Informationen, auch zu zusätzlich buchbaren Leistungen, finden Sie jeweils unter "weitere Details" und dort in der Buchungsanfrage.

Weitere Hinweise

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Gemeinde Wangerooge Ruhezeiten für die Insel in einer Lärmschutzverordnung niedergelegt hat. Verschärfend ist festgelegt, dass ruhestörender Lärm u.a. durch Bau- und Baunebenarbeiten in der Zeit vom 1. Juni bis 15. September eines Jahres unzulässig ist; dann müssen auch Baukräne und vergleichbares Gerät abgebaut sein.